Zeitungsartikel: Das Befahren der Trebel ist wieder erlaubt!

Hallo an alle Freunde der Peene und der Trebel!
wir mussten diesen Beitrag schreiben, weil wir sehr froh darüber sind endlich wieder die Trebel erobern zu können.
Da die Ablichtung des Zeitungsartikels nicht sehr scharf ist, habe ich mir erlaubt, diesen abzuschreiben:

Motorboote sind jetzt wieder auf der Trebel von der Peene bis zur Nehringer Brücke erlaubt. Heute soll die Allgemeinverfügung des Landkreises auf dessen Homepage veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.

Freizeit-Skipper haben ihre Trebel zurück

Von Georg Wagner

Motorboote dürfen wieder bis zur Nehringer Brücke fahren. Die dafür nötige Allgemeinverfügung hat Landrat Heiko Kärger am Mittwoch unterzeichnet – für viele Wassersportler in der Region eine sehnlich erwartete Entscheidung.

DEMMIN. Wo ist Land, wo ist Wasser? Die Grenze zwischen beiden Elementen verschwimmt buchstäblich in diesen Tagen bei Nehringen. Weite überschwemmte Flächen dehnen sich südlich der historischen Klappbrücke auf der mecklenburgischen Seite, während sich am nördlichen vorpommerschen Ufer auf einer Anhöhe die Katen des alten Dorfes hinter kahlen Bäumen verstecken. Unterhalb von ihnen verschwindet der Anlieger des Wasserwanderrastplatzes fast im Wasser. Jetzt, bei winterlichem Hochwasser, wäre der Weg dorthin kaum zu empfehlen, doch die Landschaft lässt erahnen, welches Idyll hier im Sommer zu finden ist. Wassersportler aus Demmin, Loitz und Umgebung kennen es gut. Vielen von Ihnen aber war der Weg in den vergangenen Monaten versperrt. Weil das aus dem Jahr 1992 stammende Motorboot-Verbot nach einem unschönen Vorfall im Sommer 2016 kontrolliert wurde, blieb ihnen eines ihrer Lieblingsreviere plötzlich verschlossen. Das wird sich nun ändern. Nach langen Diskussionen hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte federführend gemeinsam mit dem Nachbarkreis Vorpommern Rügen eine Allgemeinverfügung entlassen, die Motortörns auf der Trebel von Demmin bis zur Nehringer Brücke erlaubt. Damit ist für die Freizeitskipper auch der Wasserwanderrastplatz Nehringen wieder erreichbar. Wer weiter als bis zur Brücke will, wer weiter als bis zur Brücke will, muss beim Landkreis einen Einzelantrag stellen.

Jetski bleiben verboten

Gleichfalls ausgenommen von der Allgemeinverfügung sind gewerbliche Schifffahrt, Fischerei und Veranstaltungen, bei denen Motorboote eingesetzt werden. Ansonsten gilt die Verfügung für alle motorisierten Kleinfahrzeuge mit einer Höchstlänge von unter 20 Meter und sowohl für Elektro- als auch für Verbrennungsmotoren. Jetski, Wassermotorräder, Wasserski und ähnliches sind verboten. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 6 km/h, Schilfgürtel dürfen nicht befahren werden und im schilfbewachsenen Uferbereich gilt ein Liegeverbot. Gestern um 14.20 Uhr unterzeichnete Landrat Heiko Kärger im Beisein von Vereinsvorsitzenden im Demminer Rathaus das Schriftstück, heute soll es auf der Homepage des Landkreises bekannt gemacht werden und in Kraft treten. Weitere Verpflichtungen wie beispielsweise zusätzliches Krauten oder Freihalten der Fahrrinne übernimmt der Landkreis damit nicht. „Es obliegt jedem Bootsführer selbst darauf zu achten, ob er fahren kann“, betont der zuständige Dezernent, Torsten Fritz. Zudem seien Behinderungen durch die jährlichen Krautungen möglich. Nach seiner Auskunft ist die Verfügung mit der Wasserschutzpolizei und dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) abgestimmt. Auf den Natur- und Landschaftsschutz gehe die Tempobegrenzung auf sechs Stundenkilometer zurück. Sie trage sowohl der Breite des Gewässers Rechnung als auch dem Naturschutz. „Die Verträglichkeit für im Schilf nistende Vögel ist damit noch gegeben.“ Die Regelungen kommen offenbar aber auch den Wassersportvereinen entgegen. „Damit sind wir zufrieden“, meint etwa Manfred Biebel. „Bis Nehringen gibt es keine Versandung, und Krautungen hatten wir schon immer.“ Demmins Bürgermeister Michael Koch atmet ebenfalls auf: „Der Landkreis hat damit sicher einigen Sportfreunden aus dem Herzen gesprochen.“

25.01.2018

Zeitungsartikel: Das Befahren der Trebel ist erlaubt!
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