Regelung bei Windgeschwindigkeiten ab Windstärke 4

Liebe Urlauber,
wir möchten euch hiermit darauf hinweisen, dass ab der Windstärke 4 das Verlassen der Häfen mit den Hausbooten untersagt ist. Diese Vorschrift kommt nicht von uns selbst sondern vom Schifffahrtsamt und den Versicherungen. Ab der Windstärke 4 ist das Manövrieren sehr schwierig und gefährlich, da die Boote eine große Windangriffsfläche haben. Sollte jemand trotz der Windstärke 4 den Hafen verlassen bzw. ein Hausboot auf dem Wasser bewegen und es kommt zum Unfall, gilt dies als fahrlässiges Handeln. Der Schaden wird NICHT von der Versicherung übernommen und muss von den Verursachern selbst getragen werden. Wir bitten euch darum dies zu beachten.

Beste Grüße vom Amazonas des Nordens

Das Driftholt Team